Mobilitätsstudium

International Office

Ein Studienauslandaufenthalt ist mehr als neues Wissen erwerben. Er verändert dein Leben. Ein Auslandssemester bietet die einmalige Gelegenheit während des Studiums interkulturelle Kompetenzen zu erweitern, Fachwissen in einer anderen Hochschulumgebung zu vertiefen, Praxis in einem Land zu erleben sowie sprachliche Kompetenzen auszubauen. Nutze die Möglichkeiten für deine persönliche und berufliche Entwicklung.

Kontakt

Wortmarke HfH

International Office

E-Mail
internationaloffice [at] hfh.ch

Gyulnash Wild

Funktion

International Relations Coordinator

Krisztina Meya

Funktion

Assistentin Leiterin Zentrum Ausbildung und Weiterbildung

Der HfH möchte dazu beitragen, dass sie sorglos ihre hochschulischen, beruflichen und privaten Lernerlebnisse geniessen können.  Dazu gehört, dass sie sich im Ausland willkommen fühlen, sicher sind und vor Ort gut betreut werden. 

Auswahl des Landes / der Hochschule / des Studienprogramms. Voraussetzung für einen Aufenthalt ist ein Vertrag zwischen den Partner-Institutionen. Die HfH pflegt Partnerschaften mit einer Vielzahl von Hochschulen die bevorzugt für Aufenthalte im Ausland (Mobilitäten) zu wählen sind. Bei diesen Partner ist eine Betreuung besser zu gewährleisten. Weitere individuelle Auswahlkriterien ergeben sich aus den Kompetenzprofilen der Studiengänge und den individuellen Lernzielen.

Zeitpunkt. Die Gesamtstudiendauer, die Studienprogramme der Gasthochschule und der HfH und der benötigte Vorlauf für die Organisation bestimmen mit, ob ein Zeitpunkt mehr oder weniger geeignet ist. 

Dauer und Art des Aufenthaltes. Studierende können ein bis zwei Semester an einer Gasthochschule studieren (SMS) oder Praxiserfahrung im Sinne eines Praktikums erwerben (SMT). Auskunft geben die Factsheets von Movetia. Gesuche um Verlängerung von Aufenthalten, die nach dem Beginn gestellt werden, können in der Regel nicht bewilligt werden. (Ausnahmen sind auf Anfrage möglich. Die Bewilligung hängt von den verfügbaren Mitteln für Stipendien ab.)

Förderung (Stipendium). Die HfH kann Mobilitätsstudierenden eine von Dauer und Gastland abhängige finanzielle Förderung gewähren (Stipendium). Die Stipendien stellen einen Beitrag an die Zusatzkosten dar, die durch den Aufenthalt entstehen. Massgebend für die Vergabe von Förderung sind die Richtlinien von Swiss-European Mobility Programme (SEMP). Diese regeln im Wesentlichen berechtigte Zielgruppen, Art und Dauer. Die Richtlinien sind verbindlich für die Vergabe von Stipendien an der HfH. Studierende können maximal zwei mal gefördert werden: einmal im BA-Studium einmal im MA-Studium, je max. 12 Monate. Die Stipendien stellen einen Beitrag an die Zusatzkosten dar, die durch den Aufenthalt entstehen. (Orientierung: Semester ca. CHF 2'000).  Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung. Die Factsheets von Movetia geben Auskunft. 

Auszahlung Stipendium. Das Stipendium wird in zwei Raten ausgezahlt. Die Auszahlung der zweiten Rate erfolgt nach Eingang aller Schlussdokumente. 

Free mover (ohne Stipendium). Auslandsaufenthalte und Anerkennung von Studienleistungen sind auch ohne Förderung möglich (Free mover). In den Fällen bestehen keine Verträge zwischen den Partner-Hochschulen. Bitte sprechen Sie das IO an. Es können Kosten wie Studiengebühren im Gastland anfallen. Es erfolgt ggfls. keine Betreuung vor Ort. 

Bewerbung. Bitte bewerben Sie sich mit dem  Anmeldeformular beim International Office (IO). Das IO nominiert die Bewerberin / den Bewerber bei der Gasthochschule. Die Gasthochschule prüft die Nominierung und informiert das IO ob sie angenommen werden kann. Nach Gutheissung der Nomination reicht die Bewerberin / der Bewerber mit der Unterstützung des International Office der HfH die Anmeldung bei der Gasthochschule ein. Es gelten folgende Anmeldefristen: 15. Februar für das Herbstsemester sowie 15. September für das Frühlingssemester

Learning Agreements (LA). Im LA wird das Studienprogramm an der Gasthochschule festgehalten. Es ist Bestandteil der Anmeldung bei der Gasthochschule. Je nach Gasthochschule gibt es Unterschiede im Dokument. Studierende erstellen zusammen mit ihrer jeweiligen Studiengangsleitung an der HfH das Learning agreement.  Das IO unterstützt den Prozess indem es Sinn, Ziel, Zweck und Prozess des LA erläutert. Studiengangsleitende/-verantwortliche und IO beider Institutionen müssen diesem Learning Agreement zustimmen. Sofern notwendig wird im Learning Agreement at Home (LAH) festgehalten, welche HfH Lehrveranstaltungen, die in die Zeit des Mobilitätsstudiums fallen, erlassen beziehungsweise kompensiert werden müssen.

Sprachvorbereitung. Die Gasthochschulen verlangen unterschiedliche Sprachkompetenzen von ihren Gaststudierenden. Diese können beim International Office der HfH oder direkt bei der Gasthochschule erfragt werden. Der europäische Sprachenpass dient als ein Instrument zur Selbsteinschätzung der Sprachkenntnisse.

Studiengebühren. Wer sein Mobilitätsstudium im Rahmen SEMP/Erasmus absolviert, bezahlt keine Studiengebühren an der Gasthochschule, entrichtet jedoch die Studiengebühren an der HfH weiter. Wer an der Gasthochschule Studiengebühren bezahlen muss, ist von den Studiengebühren der HfH befreit.

Anerkennung von Studienleistungen. Erfolgreich erbrachte Studienleistungen, die vorgängig im LA vereinbart waren, werden vollumfänglich anerkannt. Sämtliche an der Gasthochschule erbrachten Studienleistungen müssen in einem Modulnachweis / Transcript of Records (TOR) von der Gasthochschule ausgewiesen werden. 

Schlussberichte. Studierende verfassen nach der Mobilität einen Bericht. Der Bericht geht verschiedene Perspektiven der Internationalisierung ein, wie Kompetenzerwerb, Erleben im Ausland, Entwicklung professionelle Rolle, interkulturelle Kompetenzen, Differenz und Ähnlichkeit zwischen den Ländern (z.B. Verknüpfung von Forschung und Lehre), Governance der Berufsbildung im jeweiligen Land und Studiengang, Beziehung und Kooperation zwischen Wissenschaft und Praxis.

Versicherung. Ein Auslantsaufenthalt ist freiwillig und erfolgt in der Verantwortung der teilnehmenden Person. Die Studierenden sind verpflichtet, sich für die Gesamtdauer des Mobilitätsstudiums ausreichend zu versichern (Kranken-, Unfall-, Reise- und Haftpflichtversicherung). Je nach Gastland kann eine Zusatzversicherung notwendig sein. Die Versicherung ist vor dem Aufenthalt nachzuweisen.

Visa. Sind Visa notwendig, kann die Mobilität ausschliesslich mit gültigem Visum angetreten werden. 

Wohnen. Kontaktieren Sie so früh wie möglich die IO der Gasthochschule bezüglich Plattformen und Webseiten für die Zimmersuche.

Einschränkung der Länder. Mobilitäten in Länder bei denen aus Sicht HfH Sicherheitsbedenken bestehen, können abgelehnt werden. Das IO stützt sich auf die Reiseempfehlungen des Bundes (EDA). Mobilitäten in Länder bei denen Probleme mit Visaerteilung zu erwarten sind, können nicht unterstützt werden. 

Prioritäten bei der Vergabe von Stipendien. Üblicherweise gilt der Stichtag für Nominierungen und first come, first serve. Falls Mittel knapp sind, werden diese nach der Priorität Studierende, ATP, Wissenschaftliche Mitarbeitende vergeben. In jeder Kategorie werden jeweils Personen bevorzugt, die erstmalig ein Stipendium beantragen. Zweite Priorität ist, dass Beziehungen zwischen den beteiligten Partner-Hochschulen bestehen (Verträge), dritte Priorität, dass die Mobilität ohne Flug durchgeführt werden kann. 

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