Zulassung

Master Psychomotoriktherapie

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zulassung [at] hfh.ch

Für die Zulassung zum Master Psychomotoriktherapie sind gemäss Reglement über die Zulassung zu den Studiengängen der HfH (Zulassungsreglement) folgende Punkte massgebend:

Vorbildung

Zulassungsvoraussetzung für den konsekutiven Master ist ein Bachelorabschluss bzw. die Berufsbefähigung in Psychomotoriktherapie. Sofern kein EDK anerkanntes Diplom in Psychomotoriktherapie oder von der EDK als äquivalent anerkanntes ausländisches Diplom vorliegt, kann die Berufsbefähigung mittels einem durchlaufenen Aufnahmeverfahren an der HfH namens «KompAss» geprüft werden. Dies ist nur dann möglich, wenn ein Bachelorabschluss in einem fachnahen Studiengang sowie eine vorzuweisende Berufserfahrung als Psychomotoriktherapeutin oder Psychomotoriktherapeut im Umfang von einem Vollzeitpensum innerhalb der letzten 7 Jahre vorliegt. Für weitere Informationen zum Aufnahmeverfahren «KompAss» wenden Sie sich bitte an zulassung [at] hfh.ch

Finanzierung Studienplatz

Der Zugang zum Studium ist folgendermassen geregelt: 

  • Anstellung in einem Träger- oder Vertragskanton per Anmeldeschluss. Bitte reichen Sie die Bestätigung des Arbeitgebers für die berufliche Tätigkeit (PDF) ein.
  • Studieninteressierte mit Arbeitsort in einem Nichtträgerkanton (GE, JU, NE, NW, TI, VS, VD) haben der Anmeldung eine Kostengutsprache seitens Kanton beizulegen.
  • Bitte konsultieren Sie folgendes Merkblatt (PDF), ob Ihr Studium finanziert wird.
  • Bei Fragen wenden Sie sich bitte an zulassung [at] hfh.ch.

Sprachkenntnisse

Die Sprachkenntnisse sollten dem Niveau C2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens entsprechen.

Empfehlung

Mindestens ein Jahr Berufserfahrung vor Studienbeginn (keine Zulassungsbedingung).

Anmeldung zum Aufnahmeverfahren

Jeweils ab 1. November finden Sie auf der Website die Anmeldeinformationen für den Studienstart des Folgejahres.

Für die Anmeldung zum Aufnahmeverfahren sind die Unterlagen gemäss Studien- und Prüfungsordnung für den Master Psychomotoriktherapie einzureichen.

Bitte beachten Sie, dass es bei Anträgen für Strafregisterauszüge und Wohnsitzbestätigungen zu längeren Wartezeiten kommen kann.

Ein Bestandteil der Anmeldung ist ein Motivationsschreiben. Bitte verwenden Sie ausschliesslich das zur Verfügung gestellte Formular Motivationsschreiben.

Für die Anmeldung wird eine Anmeldegebühr von CHF 100.00 erhoben. Diese Gebühr wird im Falle einer Nichtaufnahme ins Aufnahmeverfahren oder Platzabsage nicht zurück erstattet.