Zulassung

Master Psychomotoriktherapie

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zulassung [at] hfh.ch

Für die Zulassung zum Master Psychomotoriktherapie sind gemäss Reglement über die Zulassung zu den Studiengängen der HfH (Zulassungsreglement) folgende Punkte massgebend:

Vorbildung

Zulassungsvoraussetzung für den konsekutiven Master ist ein Bachelorabschluss bzw. die Berufsbefähigung in Psychomotoriktherapie. Sofern kein EDK anerkanntes Diplom in Psychomotoriktherapie oder von der EDK als äquivalent anerkanntes ausländisches Diplom vorliegt, kann die Berufsbefähigung im Aufnahmeverfahren an der HfH im Rahmen des Verfahrens «KompAss» geprüft werden. Dies ist nur dann möglich, wenn ein Bachelorabschluss in einem fachnahen Bereich sowie eine vorzuweisende Berufserfahrung als Psychomotoriktherapeutin oder Psychomotoriktherapeut im Umfang von einem Jahr (Vollzeitpensum) innerhalb der letzten 7 Jahre vorliegt. 

Das «KompAss» Verfahren besteht aus einem eigenständig erstellten Dossier und einem kompetenzbasierten Gespräch, das mit der Studiengangleitung und einer Expert:in aus der Psychomotoriktherapie durchgeführt wird. Daraus resultiert, ob eine direkte Zulassung möglich ist und wie viele Zusatzleistungen aus dem Bachelor Psychomotoriktherapie geleistet werden müssen. Für weitere Informationen zum «KompAss» wenden Sie sich bitte an zulassung [at] hfh.ch.

Übersicht Anerkennung fachnaher Bereiche (Aufnahmeverfahren «KompAss»)

Wenn Sie über einen Bachelor- oder Masterabschluss in einem fachnahen Bereich verfügen, haben Sie die Möglichkeit, sich für das Anmeldeverfahren «KompAss» anzumelden.

  • Psychologie/ Angewandte Psychologie
  • Lehrdiplom Vor- und Primarstufe
  • Lehrdiplom Sekundarstufe I
  • Lehrdiplom Sekundarstufe II
  • Bewegung und Musik
  • Erziehungswissenschaft
  • Logopädie
  • Heil- und Sonderpädagogik
  • Heilpädagogische Früherziehung
  • Soziale Arbeit
  • Bewegungs- und Sportwissenschaft
  • Medizin (Humanmedizin, Chiropraktische Medizin)
  • Physiotherapie
  • Osteopathie
  • Pflege

Finanzierung Studienplatz

Der Zugang zum Studium ist folgendermassen geregelt: 

  • Anstellung in einem Träger- oder Vertragskanton per Anmeldeschluss. Bitte reichen Sie die Bestätigung des Arbeitgebers für die berufliche Tätigkeit (PDF) ein.
  • Studieninteressierte mit Arbeitsort in einem Nichtträgerkanton (GE, JU, NE, NW, TI, VS, VD) haben der Anmeldung eine Kostengutsprache seitens Kanton beizulegen.
  • Bitte konsultieren Sie folgendes Merkblatt (PDF), ob Ihr Studium finanziert wird.
  • Bei Fragen wenden Sie sich bitte an zulassung [at] hfh.ch (zulassung[at]hfh[dot]ch).

Sprachkenntnisse

Die Sprachkenntnisse sollten dem Niveau C2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens entsprechen.

Empfehlung

Mindestens ein Jahr Berufserfahrung vor Studienbeginn (keine Zulassungsbedingung).

Anmeldung zum Aufnahmeverfahren

Jeweils ab 1. November finden Sie auf der Website die Anmeldeinformationen für den Studienstart des Folgejahres.

Für die Anmeldung zum Aufnahmeverfahren sind die Unterlagen gemäss Studien- und Prüfungsordnung für den Master Psychomotoriktherapie einzureichen.

Bitte beachten Sie, dass es bei Anträgen für Strafregisterauszüge und Wohnsitzbestätigungen zu längeren Wartezeiten kommen kann.

Ein Bestandteil der Anmeldung ist ein Motivationsschreiben. Bitte verwenden Sie ausschliesslich das zur Verfügung gestellte Formular Motivationsschreiben.

Für die Anmeldung wird eine Anmeldegebühr von CHF 100.00 erhoben. Diese Gebühr wird im Falle einer Nichtaufnahme ins Aufnahmeverfahren oder Platzabsage nicht zurück erstattet.