Studienadministration

Studierendenportal

Informieren Sie sich über wichtigste Eckdaten rund um organisatorische und rechtliche Aspekte Ihres Studiums: Termine, Bescheinigungen, Hinweise zu Gebühren und Anträgen sowie rechtliche Rahmenbedingungen.

Kontakt

Anrechnung bereits erbrachter Leistungen

Möchten Sie Studien- und Bildungsleistungen anrechnen lassen? Informationen dazu finden Sie auf der Seite Anrechnung bereits erbrachter Studienleistungen

CampusCard

Die CampusCard ist ein persönlicher und nicht übertragbarer Sichtausweis und die Legitimationskarte für Studierende der HfH. Zu Beginn des Studiums wird Ihnen die CampusCard per Post zugestellt. Sie kann während der gesamten Studiendauer verwendet werden. Erfahren Sie mehr zu den Funktionen und der Validierung der CampusCard. Zur Seite

Gebühren

Semestergebühren. Die Rechnung über die Semestergebühren erhalten Sie via daylight‐Web. Diese finden Sie unter «Profil und Einstellungen», dann weiter zu «Meine Rechnungen». Sie werden vorgängig über die Verfügbarkeit per E-Mail informiert.

Reglement zu Studiengeldern. Das Reglement zu Studiengeldern und Gebühren ist via Rechtssammlung abrufbar. Zur Rechtssammlung

Kommunikation und Account

Sie erhalten eine @learnhfh.ch-E-Mail-Adresse. Ab diesem Zeitpunkt werden alle Informationen an diese Adresse verschickt. Kontrollieren Sie deshalb Ihre Mailbox regelmässig.

Rechtliches und Datenschutz

Rechtssammlung. Die Studien- und Prüfungsordnung Ihres Studiengangs sowie weitere wichtige Rechtsgrundlagen der HfH finden Sie in der Rechtssammlung. Zur Rechtssammlung

Datenschutzerklärung. In der Datenschutzerklärung der HfH finden Sie weitere Detailinformationen zu erhobenen Daten, insbesondere zur Website. Zur Datenschutzerklärung

Bild- und Videoaufnahmen. Im Rahmen von Veranstaltungen der HfH können Bild- und Videoaufnahmen von einzelnen Studierenden gemacht werden. Die HfH behält sich vor, die Bilder und Videos in internen und externen Publikationen (wie Hochschulmagazin, Werbefilme, Internetauftritt, Broschüren, Flyer, usw.) zu verwenden. Wenn Sie nicht fotografiert werden möchten, gehen Sie bitte direkt auf die anwesende Fotografin oder den anwesenden Fotografen zu. Bei Fragen steht die Hochschulkommunikation gerne zur Verfügung. Ihr Anliegen können Sie via E-Mail an kommunikation [at] hfh.ch (kommunikation[at]hfh[dot]ch) senden.

Semestertermine

Behalten Sie die wichtigsten Semestertermine im Blick. Zum Akademischen Kalender

Studiennachweise und Dokumente

Studien- und Immatrikulationsbestätigung. Die Immatrikulation erfolgt zum Anfang des ersten Semesters. Sie erhalten ein Schreiben via daylight-Web. Falls Sie noch nicht im Besitz einer Matrikel-Nummer sind, wird Ihnen diese in Form einer Klebe-Etikette postalisch zugestellt. Via daylight-Web haben Sie jeweils ab Semesterbeginn die Möglichkeit, eine aktuelle Immatrikulations- und Studienbestätigung abzurufen. Wichtiger Hinweis: Bitte speichern Sie die Immatrikulations- und Studienbestätigung im laufenden Semester ab. Es ist nicht möglich, eine Bestätigung für vergangene Semester zu generieren.

Doppelimmatrikulation. Eine gleichzeitige Immatrikulation an zwei Hochschulen ohne Bewilligung beider Hochschulen ist aus Finanzierungsgründen nicht erlaubt. Eine Bewilligung ist nur in Ausnahmefällen möglich, z.B. bei einem Übergang von Bachelor zu Master während maximal eines Semesters. Wir bitten Sie in solchen Fällen, einen Antrag auf Doppelimmatrikulation einzureichen an zulassung [at] hfh.ch (zulassung[at]hfh[dot]ch), gerichtet an Verwaltungsdirektor Eckehart Messer.

Vergabe von ECTS-Kreditpunkten. 

  • Die Gutschrift der Kreditpunkte erfolgt zweimal jährlich, nicht unmittelbar nach Abschluss eines Moduls.
  • Der offizielle Leistungsausweis mit Rechtsmittelbelehrung wird jeweils nach der Verbuchung der Kreditpunkte erstellt und über daylight-Web bereitgestellt.
  • Für Studierende BA LOG/PMT (bis und mit Studienstart HS23) erfolgt die Gutschrift der Kreditpunkte dreimal jährlich.
  • Für die Bewertung der Module sind ausschliesslich die jeweiligen Modul- bzw. Kursleitenden zuständig; sie stehen Ihnen auch für Fragen zur Verfügung.

Bereitstellung Leistungsausweise. 

  • MA SHP/HFE, MA LOG/PMT, BA LOG/PMT/GSD (ab Studienstart HS24). Module HS: KW8, Module FS: KW36
  • BA LOG/PMT (bis und mit Studienstart HS23): KW12, KW31 und KW42

Studienverlauf und Änderungen

Studienform wechseln. Der Wechsel der Studienform (Vollzeit, Teilzeit oder berufsbegleitend) ist jeweils auf den 31. Juli oder 31. Januar möglich. Wenden Sie sich bitte per E-Mail an lehrberufe [at] hfh.ch (lehrberufe[at]hfh[dot]ch )oder therapeutischeberufe [at] hfh.ch (therapeutischeberufe[at]hfh[dot]ch). Reichen Sie bei einem Wechsel zu «berufsbegleitend» bitte zusätzlich die ausgefüllte Arbeitgeberbestätigung ein.

Unterbruch. Ein Unterbruch (Urlaubssemester) kann jeweils auf den 31. Juli oder 31. Januar beantragt werden. Während des Studienunterbruchs wird eine reduzierte Studiengebühr von CHF 300.- pro Semester verrechnet. Die genauen Bedingungen für einen Unterbruch entnehmen Sie dem verlinkten Formular. Zum Antrag

Exmatrikulation und Abschluss

Bestätigung erfolgreicher Abschluss. Wenn sämtliche Leistungsnachweise erfüllt und bewertet, die erforderliche Anzahl ECTS-Punkte erreicht und das Studium erfolgreich absolviert wurde, wird nach der Bereitstellung der Leistungsausweise (Herbstsemester: KW 08, Frühlingssemester: KW 36), eine Bestätigung des erfolgreichen Abschlusses ausgestellt.

Abschlussdatum. Als Abschlussdatum wird auf den Diplomen der Bachelorstudiengänge und des Masters Logopädie das Datum des administrativen Semesterendes ausgewiesen. 

Bei den Masterstudiengängen Psychomotoriktherapie, Schulische Heilpädagogik und Heilpädagogische Früherziehung, bei erfolgreicher Absolvierung der letzten Prüfung / Leistungsnachweise während des laufenden Semesters, das Datum des administrativen Semesterendes. Wenn die letzte erfolgreich absolvierte Prüfung (in der Regel die Präsentation der Masterarbeit) aus organisatorischen Gründen seitens Hochschule nicht innerhalb des regulären Semesters abgeschlossen werden kann, das Datum zum Ende des Folgemonats. 

Diplomunterlagen. Die Diplomunterlagen werden digital zur Verfügung gestellt. Mit der SWITCH edu-ID können Sie auch nach der Exmatrikulation via daylight-Web auf Diplomdokumente zugreifen. Sie erhalten an der Diplomfeier ein gedrucktes Diplom / eine gedruckte Urkunde. Falls Sie an der Diplomfeier nicht teilnehmen, wird das Diplom nach der Feier per Einschreiben an die private Adresse zugestellt. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an zulassung [at] hfh.ch (zulassung[at]hfh[dot]ch).

Diplomfeier Frühling. Die Diplomfeier der Masterstudiengänge Schulische Heilpädagogik, Heilpädagogische Früherziehung, Logopädie und Psychomotoriktherapie findet jeweils im März / April statt. Diplomierungsort ist der Standort der Präsentation der Masterarbeit. Falls die Masterarbeit als Vorleistung anerkannt wurde, ist als Durchführungsort Zürich vorgesehen. 

Diplomfeier Herbst. Die Diplomfeier der Masterstudiengänge Schulische Heilpädagogik und Heilpädagogische Früherziehung findet jeweils im Oktober statt. Diplomierungsort ist der Standort der Präsentation der Masterarbeit. Falls die Masterarbeit als Vorleistung anerkannt wurde, ist als Durchführungsort Zürich vorgesehen. Die Feier an der PHSG in Rorschach und PHGR in Chur wird ein Mal im Jahr, jeweils im Frühling durchgeführt. Die Diplomfeier der Bachelorstudiengänge, sowie der Masterstudiengänge Logopädie und Psychomotoriktherapie findet im September / Oktober statt. Die genauen Angaben zur Diplomfeier (Datum, Zeit und Durchführungsort) erhalten Sie zum gegebenen Zeitpunkt.

Abbruch/Abmeldung. Einen Abbruch melden Sie via Formular an die Hochschuladministration. Administrativ erfolgen Abbrüche jeweils auf das Ende des Semesters. Die Bedingungen für einen Abbruch sind im verlinkten Formular aufgeführt. Zum Formular

Ausschluss. Ein Ausschluss vom Studium erfolgt insbesondere, wenn ein erfolgreicher Studienabschluss nicht mehr möglich ist, die maximale Studiendauer von zwölf Semestern überschritten wird oder ein Studienunterbruch länger als vier Semester dauert. Sie erhalten das Transcript of Records (ToR) und eine Exmatrikulationsbestätigung.

Wegweisung. Eine vorübergehende oder dauernde Wegweisung kann bei pflichtwidrigem Verhalten von Studierenden vom Hochschulrat verfügt werden.