A bis Z

Studium

Auf dieser Seite finden Sie Stichworte rund ums Studium: von A bis Z.

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Finanzierung

Die Finanzierung der Studiengebühren ist Sache der Studierenden. Hier ein paar Tipps:

Hausordnung

Die Richtlinien zur Allgemeinen Hausordnung der HfH gilt für Angehörige der HfH sowie Aussenstehende, die sich an der HfH aufhalten.

Mobility Car Sharing

Mobility Car Sharing bietet für Studierende ein gratis Test-Abo und ein verbilligtes Jahres-Abo an. Informationen und Anmeldung finden Sie auf der Website von mobility.

Museum für Gestaltung im Toni-Areal in Zürich

Freier Eintritt für alle Mitglieder der Zürcher Fachhochschulen im neu eröffneten Schaudepot des Museum für Gestaltung im Toni-Areal in Zürich!

Nehmen Sie Ihre CampusCard mit und entdecken Sie die Ausstellungen zu den Themen Design, visuelle Kommunikation und Architektur. Oder erleben Sie Designgeschichte beim Besuch der Sammlungen mit über 500 000 Designobjekten. Mit der CampusCard lässt sich im Toni-Areal übrigens auch preiswert essen.

Raumbenützung

Räume müssen so verlassen werden, wie sie angetroffen wurden. Die Tische und Stühle bitte wieder ordentlich hinstellen, keine Abfälle liegen lassen und Fenster schliessen. Siehe Merkblatt Schulzimmerordnung (PDF)

Schwarzes Brett

Eigene Aushänge können Sie bitte bei der «Information» abgeben. Das Facilitymanagement wird diese prüfen, mit Datum und Stempel versehen und aufhängen. Aushänge bleiben bis 1 Monat lang am «Schwarzen Brett» im Treppenhaus an der HfH. Allgemein gilt:

  • Es werden nur Inserate von und für Mitarbeitende oder Studierende aufgehängt.
  • Es werden nur Inserate ohne diskriminierende, religiöse oder politische Inhalte aufgehängt.
  • Es werden nur private Inserate aufgehängt, also keine Kursauschreibungen oder Werbung.
  • Stelleninserate werden aufgehängt, wenn sie nicht auf der Studierendenplattform ILIAS veröffentlicht werden können.

Shop

Der HfH-Shop verkauft Bücher und Medien, die von den Mitarbeitenden der HfH erstellt worden sind. Einige ausgewählte Produkte können HfH-Studierende zum reduzierten Preis erwerben. Zudem sind alle Shop-Produkte in der Bibliothek ausgestellt und können dort erworben werden (Bezahlung in Bar oder Kreditkarte).

Sport

Studierende der HfH können die Sportanlagen des Akademischen Sportverbandes Zürich ASVZ mitbenutzen. Der ASVZ ist eine Nonprofit-Organisation, welche im Auftrag der ETH Zürich, der Universität Zürich sowie der Zürcher Fachhochschule allen Studierenden, Angestellten und Alumni ein vielfältiges Sportangebot bietet. Alle Kurse, Trainings und Lager werden durch ein Hochschulsportlehrer:innen-Team organisiert. Sie werden durch weitere 900 fachlich kompetente Trainingsleiterinnen und Trainingsleiter unterstützt.

Bitte beachten Sie, dass die ASVZ-Sportkarten erst nach Erhalt der CampusCard bestellt werden können. Die ASVZ-Karte kostet CHF 70 und ist ab Ausstellungsdatum 12 Monate gültig. Zur ASVZ-Karte

Stipendien

Swissuniversities bietet eine Übersicht über verschiedene Stipendienmöglichkeiten:

Versicherung (Unfall- und Sozialversicherung)

Der Abschluss einer Unfallversicherung ist Sache der Studierenden. Bitte wenden Sie sich an Ihre private Krankenkasse. Studierende sind beitragspflichtig gegenüber AHV, IV und EO.

  • Kranken- und Unfallversicherung: Studierende mit Schweizer Staatsbürgerschaft unterstehen der obligatorischen Kranken- und Unfallversicherung gemäss Krankenversicherungsgesetz (KVG). Für die Bezahlung der Prämien sind die Studierenden verantwortlich. In der Regel wird Studierenden ein Teil der Gebühren aus der Prämienverbilligung zurückerstattet bzw. von der Prämie abgezogen. Die Unfalldeckung ist bei Nicht-Erwerbstätigen grundsätzlich in der obligatorischen Krankenversicherung eingeschlossen. Es empfiehlt sich, diesen Sachverhalt bei der Krankenkasse abzuklären. Zu überprüfen ist der Versicherungsschutz für Studien- oder Fremdsprachen-aufenthalte im Ausland. Ausländische Studierende müssen ihren Versicherungsschutz bei Krankheit und Unfall vor Studienbeginn regeln.
  • Ausnahme: Studierende, die eine regelmässige Erwerbstätigkeit mit einem Pensum von mindestens acht Wochenstunden ausüben, sind durch den jeweiligen Arbeitgeber für Berufs- und Nicht-berufsunfälle nach UVG versichert.
  • AHV, IV und EO: Unabhängig von ihrer Nationalität müssen alle Studierenden mit zivilrechtlichem Wohnsitz in der Schweiz ab 1. Januar nach Vollendung des 20. Altersjahres Beiträge an die AHV, IV und EO bezahlen. Wenn der Ehepartner/die Ehepartnerin den doppelten Mindestbeitrag leistet, entfallen unter Umständen eigene Beiträge. Die aktuelle Beitragshöhe finden Sie bei der SVA Zürich. Die SVA Zürich stellt allen Studierenden im Laufe der ersten Jahreshälfte einen Fragebogen zur Abklärung der Beitragspflicht zu. Dieser Fragebogen ist zu retournieren. Achtung: Jedes fehlende Beitragsjahr kann eine erhebliche Kürzung des späteren Rentenanspruches bewirken. Dies ist besonders im Invaliditätsfall schwerwiegend.
  • Haftpflichtversicherung: Es wird empfohlen, eine Privathaftpflichtversicherung abzuschliessen. Die Privathaftpflichtversicherung schützt vor Schadenersatzforderungen aus Personen- und Sachschäden. Bei Praktika ist die Praktikumsstelle gegenüber den Geschädigten haftbar. Unter bestimmten Bedingungen kann jedoch auf die Praktikantin oder den Praktikanten Regress genommen werden. Die HfH haftet grundsätzlich nicht für während Praktika verursachte Schäden.

Wissenschaftsverbund Vierländerregion Bodensee (ehemals IBH)

25 Universitäten und Hochschulen des Bodenseeraum engagieren sich im grössten hochschulübergreifenden Verbund Europas. Mit dem Signet des Wissenschaftsverbund Vierländerregion Bodensee auf Ihrer CampusCard sind Sie berechtigt, die Mensen und Bibliotheken aller entsprechenden Hochschulen wie «einheimische» Studierende zu den jeweils vor Ort geltenden Nutzungsbedingungen zu benutzen. Zum Wissenschaftsverbund