CampusCard

Studium

Musterbilder der CampusCard 25

Kontakt

CampusCard

Die CampusCard ist ein persönlicher und nicht übertragbarer Sichtausweis und die Legitimationskarte für Studierende der HfH. Zu Beginn des Studiums wird Ihnen die CampusCard per Post zugestellt und kann während der gesamten Studiendauer verwendet werden.

Funktionen der CampusCard

Merkmale der CampusCard

Die Vorderseite umfasst fix aufgedruckte Informationen wie Foto, Matrikelnummer, Name und Geburtsdatum sowie einen Thermodruckstreifen am unteren Rand, der an der Validierstation jedes Semester mit den aktuellen Daten beschrieben wird. Auf der Rückseite befindet sich ein Barcode (Matrikelnummer), der als Bibliotheksausweis verwendet wird.

Symbolbild CampusCard Vorderseite

Die Vorderseite der HfH-CampusCard als Symbolbild …

Symbolbild CampusCard Rückseite

… und ebenso die Rückseite der HfH-CampusCard als Symbolbild.

Aktivierung

Die CampusCard wird unvalidiert ausgestellt. Dies bedeutet, dass der Thermodruckstreifen auf der Vorderseite noch keinen Aufdruck der Studiengangs- und Gültigkeitsinformationen aufweist.

Damit die CampusCard ihre Gültigkeit erhält, muss der Thermodruckstreifen an der Validierstation vor dem ersten Gebrauch mit den Studiengangs-Informationen und dem Gültigkeitsdatum bedruckt werden.

Die Validierstation befindet sich an der HfH im 1. OG rechts neben der Information. Bei Fragen oder Problemen wenden Sie sich bitte an die Information.

Validierung und Gültigkeit

Zu Semesterbeginn muss die Validierung an der Validierstation erneuert werden. Dabei wird der Thermodruckstreifen überschrieben und das neue Gültigkeitsdatum aufgedruckt.

Die Gültigkeitsdaten sind wie folgt:

  • Frühjahrssemester: 1. Februar bis 31. Juli
  • Herbstsemester: 1. August bis 31. Januar

Änderung von Daten

Bei einer Namensänderung erhalten Sie kostenlos eine neue CampusCard. Bitte wenden Sie sich dazu an zulassung [at] hfh.ch (zulassung[at]hfh[dot]ch).

Exmatrikulation

Die CampusCard muss nach der Exmatrikulation nicht zurückgegeben werden. Der Strichcode der Bibliothek bleibt weiterhin gültig.

Verlust oder Beschädigung

Bei festgestellten Funktionsstörungen, Verlust oder Diebstahl ist die HfH sofort und unaufgefordert unter info [at] hfh.ch (info[at]hfh[dot]ch) zu benachrichtigen.

Für eine benötigte Ersatzkarte aufgrund von Verlust oder Beschädigung wird eine Gebühr von CHF 20.- fällig. Der Betrag ist an der Information (1. OG) der HfH in bar zu begleichen.

Nutzungsbedingungen der CampusCard

Gültig ab 1. September 2020

Die CampusCard wird allen HfH-Angehörigen kostenlos abgegeben. Sie gilt mit dem entsprechenden Semesteraufdruck bzw. Gültigkeitsdatum als Legitimationskarte bzw. Personalausweis. Mit der Entgegennahme der CampusCard anerkennt die Karteninhaberin/der Karteninhaber die Nutzungsbedingungen. Diese stehen auf dem Studierendenportal und dem HfH-Portal (Mitarbeitende) zur Verfügung.

1. Allgemeine Bedingungen
Abgabe
Die CampusCard wird Mitarbeitenden zu Beginn der Anstellung persönlich oder via Postfach übergeben. Studierende erhalten diese per Post zugestellt.
Aktivierung
Um die CampusCard mit einem sichtbaren Gültigkeitsdatum, der Kategorie und weiteren Identifikations-merkmalen zu versehen, muss diese vor dem ersten Gebrauch an der Validierungsstation (Info-Terminal) validiert werden.
Validierung und Gültigkeit
Die CampusCard ist jeweils bis zum aufgedruckten Datum gültig. Studierende validieren die CampusCard semesterweise, Mitarbeitende jährlich. Die Validierung muss bis spätestens acht Wochen nach Ablauf des Gültigkeitsdatums an einer Validierungsstation durchgeführt werden.
Rücknahme
Die CampusCard muss bei Austritt nicht zurückzugeben werden. Sie verliert lediglich ihre Gültigkeit.

2. Einsatzbereiche
Identifikation und Legitimation
Mit der CampusCard kann sich die Karteninhaberin/der Karteninhaber ausweisen und allenfalls von vergünstigten Angeboten profitieren.
HfH-Bibliothek 
Die CampusCard dient auch als Bibliotheksausweis und wird für die Selbstausleihe verwendet.
Zutritt zu HfH Räumlichkeiten
Digitale Zugänge können mit der neuen CampusCard geöffnet werden. Mitarbeitende benötigen für Seminarräume, Hörsäle und einzelne Eingänge weiterhin den mechanischen Schlüssel.
Einsatzzeitraum
Die CampusCard kann während der aufgedruckten Gültigkeit bzw. bis 30 Tage nach der Exmatrikulation genutzt werden.
Die CampusCard von Mitarbeitenden verliert die Gültigkeit mit Austritt.
Der Strichcode der Bibliothek bleibt weiterhin gültig.

3. Haftung
Sorgfaltspflicht
Die CampusCard ist sorgfältig zu behandeln und nur für den vorgesehenen Einsatz zu verwenden.
Die Karteninhaberin / der Karteninhaber haftet für allfällige Schäden, die auf fehlende Sorgfalt oder unsachgemässe Verwendung zurückzuführen ist. Bei festgestellten Funktionsstörungen, Verlust oder Diebstahl ist die HfH sofort und unaufgefordert zu benachrichtigen.
Missbrauch / Verlust
Die CampusCard ist persönlich und somit nicht übertragbar. Die Risiken einer missbräuchlichen Verwendung bzw. eines Verlustes der CampusCard liegen ausschliesslich bei der Karteninhaberin oder dem Karteninhaber.
Die HfH haftet nicht für Schäden, die der Karteninhaberin oder dem Karteninhaber aus der missbräuchlichen Verwendung der CampusCard entstanden sind.
Für eine Sperrung des Bibliothekskontos muss die HfH-Bibliothek kontaktiert werden.
Ersatzkarte
Für eine benötigte Ersatzkarte aufgrund von Verlust oder Beschädigung wird eine Gebühr von CHF 20 fällig. Der Betrag ist am Empfang (Information) der HfH in bar zu begleichen.
Technische Störung
Es besteht kein Anspruch auf Schadenersatz, falls die CampusCard wegen technischer Störung oder Betriebsausfällen nicht benutzt werden kann.

4. Datenschutz
Weder auf dem CampusCard-Chip noch im CampusCard-System sind schützenswerte Personendaten gespeichert. Zur eindeutigen Identifizierung und Abwicklung aller Kartenfunktionen dient ausschliesslich die auf der CampusCard gespeicherte Kartennummer. Bei der Öffnung von Türen mittels digitaler Schliesssysteme werden Name, Ort und Zeitstempel protokolliert. Diese Informationen werden nur bei Vorfällen wie Diebstahl oder Sachbeschädigung ausgewertet und gegebenenfalls an Strafverfolgungsbehörden bekanntgegeben. Bei Fragen zu ihren Rechten im Datenschutz wenden Sie sich bitte an datenschutz [at] hfh.ch.

5. Weitere Bedingungen
Gerichtsstand ist Zürich.
Anwendbares Recht ist das Schweizerische Recht. Diese Nutzungsbedingungen wurden von der Hochschulleitung (HSL) erlassen und treten per 1. September 2020 in Kraft.

© HfH, aktualisiert am 13.02.2026